84 | news Dezember 2019 | Lifestyle
dererseits, weil das „Begleitete Fahren“
mehr Sicherheit bietet.
Die Besonderheit am Führerschein mit
17 ist folgende: Für ein Jahr muss sich
der Minderjährige begleiten lassen. Das
heißt im Klartext – alleine oder mit den
Kumpels fahren ist nicht. „Mein Mann
und ich werden das bei unserem Sohn
übernehmen. Da heißt es Ruhe bewahren,
Vertrauen ins eigene Kind haben“,
sagt die Mutter eines Fahrschülers.
Angst habe sie nicht. Sie vertraue der
Fahrschule.
Der Beifahrer selbst muss mindestens
30 Jahre alt sein und über fünf Jahre
Fahrpraxis verfügen. Auch sein Register
in Flensburg sollte eine ordentliche
Bilanz aufweisen. Mehr als drei Strafpunkte
sind nicht drin. Auch für die
Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot,
letzteres mit maximal 0,5
Promille. Bis die Eltern sich also von der
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