Feuer und Wasser
Gerade in der Vorweihnachtszeit kann es durch Kerzenschein und Co. schnell zu einem
Zimmerbrand kommen. Und der Frost lässt gerne mal Wasserleitungen platzen. Ihr wollt
wissen, wie Ihr Euch vor so etwas schützen könnt? Wir haben da ein paar Tipps für Euch!
news Dezember 2019 | Lifestyle | 73
Es beginnt mit einem Piepen: Der
Brandmelder (der hoffentlich installiert
ist, weil er Leben rettet)
schlägt an. Während sich die Bewohner
in Sicherheit bringen,
schlagen die ersten Flammen bereits
aus den geborstenen Fenstern.
Angefacht durch die frische Luft
von außen brennt das Wohnzimmer
bald lichterloh. Die Feuerwehr kann
den Brand zwar schnell löschen und
zum Glück sind keine Menschen
verletzt worden – doch noch am
Abend ist klar: Der Schaden geht in
die Zehntausende.
Ein Horrorszenario wie dieses spielt
sich glücklicherweise nur selten
ab. Doch immer wieder kommt es
zu Haus- oder Wohnungsbränden.
Mal ist es ein technischer Fehler
im Fernseher, mal das vergessene
Essen auf dem Herd oder die umgekippte
Kerze. Glücklich ist da, wer
versichert ist. Und tropft das Wasser
durch die Decke, ist auch das
ein Fall, in dem es gilt, die Police zu checken.
Je nachdem, wo Flammen oder Wasser ihre Spuren
hinterlassen haben, greifen unterschiedliche
Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung
zahlt, wenn bei einem Wohnungsbrand
oder durch die ausgelaufene Waschmaschine die
Nachbarwohnung beschädigt wurde. Ob das auch
gilt, wenn man selbst die Kerze vergessen oder
die Klospülung aus der Wand gerissen hat, hängt
meist vom Alter der Versicherung ab: Haftpflichtversicherungen
jüngeren Datums haben häufig
grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen. Auch in
Mietwohnungen zahlt die Haftpflicht, wenn durch
einen selbst verschuldeten Schaden zum Beispiel
die Einbauküche des Vermieters beschädigt wurde.
Ist der eigene Hausrat betroffen, zahlt in der Regel
die Hausratversicherung. Sie schließt alle beweglichen
Gegenstände im Haus ein: Möbelstücke
und technische Geräte zählen ebenso dazu, wie
Wertgegenstände – alles, was die Bewohner bei
einem Umzug aus der Wohnung oder dem Haus
räumen würden: Computer, Fernseher, Musikanlagen,
Kleidung, Sportgeräte, Musikinstrumente,
Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte sowie bis
zu bestimmten Obergrenzen auch Schmuck, Bargeld
und Wertpapiere. Allerdings ist es hier entscheidend,
wie hoch der Versicherungsschutz ist:
Dazu wird in der Regel bei Abschluss der Versicherung
der Wert der vorhandenen Gegenstände
errechnet. Wer sich also einen neuen Rembrand
über den Kamin gehängt hat, sollte den bei seiner
Versicherung melden – andernfalls wird er
Foto: eyetronic – stock.adobe.com