Die Preissteigerungen in allen Bereichen des Lebens sind im vergangenen Jahr wohl an kaum jemandem vorüber gegangen. Der Gesetzgeber hat im Oktober 2022 deshalb die Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie eingeführt – einer steuerfreien Bonuszahlung. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig bis zu 3.000 Euro auszahlen

„Der Betrag ist steuerfrei, vorausgesetzt die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder zu üblichen Sonderzahlungen gewährt “, erklärt Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW. Damit ist ausgeschlossen, dass bereits vereinbarte arbeits- oder tarifvertragliche Zahlungen oder zugesagte Lohnerhöhungen steuerfrei umgewandelt werden können.

Die Steuerbefreiung kann für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden, also auch, wenn die Dienstverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern aufeinander folgen oder nebeneinander bestehen. Die Arbeitgeber brauchen nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer bereits aus einem anderen Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eine Prämie erhalten hat. Weder muss der Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie in der Lohnsteuerbescheinigung angeben noch der Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung. „Es genügt, wenn der Arbeitgeber in irgendeiner Form, zum Beispiel durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Überweisungsträger oder im Lohnkonto, deutlich macht, dass die Leistung im Zusammenhang mit der Preiserhöhung steht“, erläutert Liebern.

Die Inflationsausgleichsprämie kann innerhalb des Zeitraums in einer Summe oder in jährlichen bzw. monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. Wer 2022 oder 2023 bereits Inflationsprämien ausgeschüttet hat, kann 2024 nur noch den Restbetrag steuerfrei auszahlen. Arbeitgeber können unter Einhaltung der Voraussetzungen sowohl Geld- als auch Sachbezüge steuerfrei gewähren. Denkbar ist hier die Einlösung von Gutscheinen.

Zum Jahreswechsel gibt es aber noch weitere steuerliche Entlastungen. So steigt zum Beispiel auch der Grundfreibetrag an – also der Betrag, den Arbeitnehmer verdienen dürfen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dieser lag bisher bei 10.908 Euro und beträgt nun 11.604 Euro. Zusammen veranschlagte Paare haben die doppelte Summe als Freibetrag – sie dürfen zusammen 23.208 Euro steuerfrei verdienen. Arbeitnehmer müssen Einkommensteuern auf alle Einkünfte entrichten, die über diesem Freibetrag liegen. Und nicht nur der Grundfreibetrag erhöht sich, auch der Kinderfreibetrag steigt. Waren 2023 noch 6.024 Euro steuerfrei, so sind es ab dem Jahr 2024 6.384 Euro (3.192 Euro pro Elternteil). Erhöht wird auch der Mindestlohn, und zwar von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro brutto. Wer einen Mini-Job hat, darf hier künftig 538 Euro monatlich statt bisher 520 Euro verdienen.

Heraufgesetzt wird ebenfalls die Bemessungsgrenze für den Solidaritätszuschlag: Keinen „Soli“ zahlt, wer als Alleinstehender bis zu 18.130 Euro Einkommens- oder Lohnsteuer im Jahr zahlt. Wer mehr Lohnsteuer zahlt, muss den „Soli“ weiterhin entrichten.

Und wer mehr verdient, muss ab 2024 auch mehr Sozialabgaben leisten – denn auch die Bemessungsgrenze für die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung wird angehoben. Dies ist der Höchstbetrag, der bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen wird. Waren es 2023 monatlich noch 7.100 Euro Gehalt in den neuen bzw. 7.300 Euro in den alten Bundesländern, auf die Sozialabgaben gezahlt werden mussten, gelten ab Januar neue Grenzen: 7.450 Euro (alte Bundesländer) bzw. 7.550 Euro (neue). Allerdings: An den Beitragssätzen ändert sich mit diesem Jahreswechsel nichts.

Autofahrer werden sich im neuen Jahr auf teurere Preise an der Zapfsäule einstellen müssen. Denn ab dem 1. Januar wird der CO2-Preis angehoben – auf 45 Euro pro Tonne. Das werden auch all jene merken, die ihre Wohnung oder ihr Haus mit Öl oder Gas heizen. Apropos Auto: Die Verbraucherzentrale rechnet damit, das im Laufe des Jahres die Kfz-Versicherungsbeiträge steigen werden – um mindestens 10 Prozent. Als Gründe werden unter anderem gestiegene Kosten für Reparaturen und die Inflation angeführt.