Allgemein

Risiko Zimmerbrand, Risiko Rohrbruch!

Es sind die Tücken in der Vorweihnachtszeit: Kerzenschein und Co. erhöhen die Gefahr, dass es zu Hause zu einem folgenschweren Feuer kommt. Auch Frost lässt gerne die eine oder andere Wasserleitung platzen. Ihr wollt wissen, wie Ihr Euch vor so etwas schützen könnt? Wir haben da ein paar Tipps für Euch!

Foto: Gorodenkoff– stock.adobe.com

Hier paaren sich zwei Risiken. Das eine heißt Frost, das andere Advent. Im Dezember rücken Feuerwehr und Schadensbeseitiger rein statistisch gesehen am häufigsten aus. Das liegt einerseits am Wetter, das Rohre fordert und Heizungen ans Limit führt, andererseits am Leichtsinn der Menschen in der Vorweihnachtszeit. Egal ob Wasser- oder Brandschaden: Ärgerlich ist beides und hoffentlich kommt es auch nicht dazu. Wichtig ist, dass man aufpasst und richtig handelt. Leichtsinn? Ja. Besonders oft erwischt es in diesen Wochen den Adventskranz. Vor allem die erste Kerze erreicht die Tannennadeln am häufigsten und dann reicht oft ein Moment der Unachtsamkeit und schon brennt es. Normalerweise schlägt dann der Brandmelder Alarm. Es beginnt mit einem Piepen und gehen wir mal von einem Brand im Zimmer aus. Was ist zu tun? Während sich die Bewohner in Sicherheit bringen, schlagen die ersten Flammen bereits aus den geborstenen Fenstern. Angefacht durch die frische Luft von außen brennt das Wohnzimmer bald lichterloh. Die Feuerwehr kann den Brand zwar löschen und zum Glück sind keine Menschen verletzt worden – doch noch am Abend ist klar: Der Schaden geht in die Zehntausende.

Schaden sofort melden

Oha. Ein Horrorszenario wie dieses spielt sich glücklicherweise nur selten ab, doch immer wieder kommt es im Advent zu Haus- oder Wohnungsbränden. Neben Kerzen und anderen Lichtern gibt es noch mehr Auslöser, die typisch für diese Jahreszeit sind. Mal ist es ein technischer Fehler im Fernseher, mal das vergessene Essen auf dem Herd. Glücklich ist da, wer versichert ist. Und tropft das Wasser durch die Decke, ist auch das ein Fall, in dem es gilt, die Police zu checken.

Je nachdem, wo Flammen oder Wasser ihre Spuren hinterlassen haben, greifen unterschiedliche Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn bei einem Wohnungsbrand oder durch die ausgelaufene Waschmaschine die Nachbarwohnung beschädigt wurde. Ob das auch gilt, wenn man selbst die Kerze vergessen oder die Klospülung aus der Wand gerissen hat, hängt meist vom Alter der Versicherung ab: Haftpflichtversicherungen jüngeren Datums haben häufig grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen. Auch in Mietwohnungen zahlt die Haftpflicht, allerdings nur, wenn durch einen selbst verschuldeten Schaden zum Beispiel die Einbauküche des Vermieters beschädigt wurde.

Foto: Photographee-eu – stock.adobe.com
Foto: eyetronic – stock.adobe.com

Ist der eigene Hausrat betroffen, zahlt die Hausratversicherung. Zumindest in den meisten Fällen. Sie schließt alle beweglichen Gegenstände im Haus ein: Möbelstücke und technische Geräte zählen ebenso dazu wie Wertgegenstände – alles, was die Bewohner bei einem Umzug aus der Wohnung oder dem Haus räumen würden: Computer, Fernseher, Musikanlagen, Kleidung, Sportgeräte, Musikinstrumente, Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte sowie bis zu bestimmten Obergrenzen auch Schmuck, Bargeld und Wertpapiere. Allerdings ist es hier entscheidend, wie hoch der Versicherungsschutz ist: Dazu wird in der Regel bei Abschluss der Versicherung der Wert der Gegenstände errechnet. Wer sich also einen teuren Rembrandt oder Picasso leistet, nichts davon der Versicherung sagt und ihn über den Kamin hängt, wo das Meisterwerk abfackelt, wird im Schadensfall wohl kaum versichert sein. Fürs eigene Portemonnaie könnte das übel enden, vom kulturellen Schaden reden wir an dieser Stelle mal nicht.

Wer zahlt die Kosten für die Feuerwehr?

Die Hausratversicherung erstattet auch die Kosten für die Feuerwehr, wenn sie wegen eines Brandschadens gerufen werden muss. In Nordrhein-Westfalen werden die Kosten bei Wohnungs- oder Hausbränden in der Regel jedoch von der Allgemeinheit getragen. Anders sieht es bei Bränden von Fahrzeugen aus: Hier zahlt die Versicherung.

Schäden am Haus, festen Einbauten wie Türen und Fenster und Anbauten werden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt: Ist das eigene Haus abgebrannt oder teilweise zerstört, ersetzt diese Versicherung die Reparatur- und Wiederaufbaukosten. Dies umfasst neben dem Gemäuer und Dach auch Teile, die im Gebäude verbaut sind, wie Fenster, Türen oder Böden und Installationen wie sanitäre Installationen wie Dusche, Badewanne, Toilette samt Leitungssystem, elektrische Anlagen und das Heizungssystem.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das versicherte Wohngebäude, sondern auch auf Nebengebäude auf Eurem Grundstück. Wurden Carport oder Garage, Gartenhaus oder Geräteschuppen beschädigt oder zerstört, zahlt auch hier die Wohngebäudeversicherung.

Brandmelder sind Pflicht

Foto: SENTELLO – stock.adobe.com

Brandmelder sind Pflicht. Auch ein Kohlenmonoxydwarngerät kann Sinn machen, besonders wenn sich eine offene Feuerstelle oder eine Gastherme in der Wohnung befindet. Bei Wasserschäden melden sich Wasserwarner rechtzeitig. All diese Geräte gibt es für relativ schmales Geld im Baumarkt oder Elektrohandel. Und als Extratipp: Wasch- und Spülmaschinen können mit einem Aqua-Stop-System ausgerüstet werden, das die Wasserzufuhr stoppt, wenn ein Leck entsteht – so kann der Wasserschaden schon vorab verhindert werden.

Eine wichtige Botschaft bleibt: Einen 100-prozentigen Schutz vor Brand- und Wasserschäden gibt es nicht. Ein Malheur kann trotz aller Vorsicht passieren. Wichtig ist nur, solche Fälle einzukalkulieren, wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht. Letztlich hoffen alle aber, dass der Schadensfall nicht eintritt und alles sicher bleibt.