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Zeitarbeit: Die Chance

Über die Zeitarbeit ist schon so mancher in ein neues Beschäftigungsverhältnis gelangt. Aber auch für Ferienjobs (ab 18 Jahren) sind die Agenturen geeignete Adressen.

Fotos: NDABCREATIVITY – stock.adobe.com

Manchmal ist es der Job für zwischendurch, manchmal der Einstieg in eine neue Arbeitswelt. Arbeiten auf Zeit, sei es als Schüler oder Student, sei es als (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt, ist manchmal kein schlechter Weg, um das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden: Zeitarbeit und Ferienjobs sind oft ein guter Weg, entweder für das Semester oder die Ferien eine gewisse Summe an den Start zu bekommen – aber auch, um den Grundstein für die Zukunft zu legen.

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Gar nicht mal selten kann ein solcher Job auch die Möglichkeit sein, sich dem potenziell zukünftigen Arbeitgeber zu präsentieren: Der Fachkräftemangel hat dazu geführt, dass viele Unternehmen die Augen auch bei dem Personal aufhalten, das früher nur als Lückenbüßer galt. Doch wie findet sich ein solcher Job?

Der klassische Weg heißt Klinkenputzen – und funktioniert noch immer: Der Anruf bei Firmen vor Ort, die Nachfrage bei Verwandten oder Eltern von Freunden – oft stellen heimische Firmen gerne Aushilfskräfte für ein paar Wochen ein. Auch ein Anruf bei einer Zeitarbeitsagentur oder der Agentur für Arbeit kann Erfolg versprechen. Eine Möglichkeit, die vielen, die einen Job für zwischendurch suchen, nicht bewusst ist, ist die Zeitarbeit.

Besonders interessant für Studenten: Da Zeitarbeiter flexibel in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen eingesetzt werden, bietet sich die Möglichkeit, in Branchen eingesetzt zu werden, die zu ihrem Studiengang und eingeschlagenen Karriereweg passen. Anders als die üblichen Gelegenheitsjobs – beispielsweise als Aushilfskellner oder Supermarktkassierer – können Studenten hier praktische Erfahrung in den Zweigen der Wirtschaft sammeln, in denen sie nach dem Studium Fuß fassen möchten. Darüber hinaus mache sich das als Job-Referenz auch im Lebenslauf gut. Das gilt übrigens nicht nur für Studenten: Jugendliche, die in den Ferien oder am Abend arbeiten, haben später bessere Chancen im Beruf, haben Forscher herausgefunden. Durch die Arbeit verbesserten sich die sozialen Kompetenzen. Dazu zählen Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, Verlässlichkeit und Selbstdisziplin. Zudem haben Schüler so bereits Referenzen für später und gelernt, wie man sich um einen Job bemüht. Etwa jeder vierte Jugendliche oder junge Erwachsene zwischen 13 und 22 Jahren hat zwischendurch einen Job, hat das Deutsche Jugendinstitut vor einigen Jahren ermittelt. Doch bevor es ans Arbeiten geht, sollten Schüler und Studenten wissen, was geht, und was nicht – denn Job ist nicht gleich Job, nicht jeder darf alles – und ab einer gewissen Verdiensthöhe tritt auch noch das Finanzamt auf den Plan. Es gibt Rechte und Pflichten, die man kennen sollte.

Für alle Arbeitswilligen, die noch nicht volljährig sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Es schreibt zum Beispiel vor, wer wie lange arbeiten darf. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen demnach bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten. Die Arbeitszeit muss aber zwischen 6 und 20 Uhr liegen und darf 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

Kinder über 13 Jahre dürfen nur leichte Arbeiten verrichten, dazu gehören zum Beispiel Babysitten oder Nachhilfe. Wichtig: Die Eltern müssen einverstanden sein. Eine Ausnahme ist die Arbeit auf dem Bauernhof: Zwar dürfen Kinder über 13 auch hier keine schwere körperliche Arbeit verrichten – dafür können sie täglich bis zu 3 Stunden arbeiten. Die Arbeit darf aber nicht vor 8 Uhr beginnen und muss um 18 Uhr erledigt sein.

Und dann ist da noch die Sache mit der Steuer und den übrigen Abgaben: Hier gelten die gleichen Regeln wie für Minijobber: Bleibt der Lohn bei 450 Euro oder darunter, zahlen sie keine Abgaben. Sozialversicherungsbeiträge und eine Pauschalsteuer muss der Arbeitgeber übernehmen. Wer mehr als 900 Euro brutto im Monat verdient, muss dagegen Steuern zahlen – zumindest zunächst. Denn da die verdiente Summe auf die zwölf Monate des Jahres umgerechnet wird, bekommen Schüler und Studenten die Steuern und Abgaben in der Regel zurück, wenn ihr Jahresverdient das sogenannte steuerfreie Existenzminimum nicht überschreitet.

Da Studenten eigentlich immer 18 Jahre oder älter sind, gilt für sie natürlich nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz. Allerdings haben auch Studierende eine Sonderstellung in Sachen Jobs. Denn anders als bei normalen Arbeitnehmern müssen für Studierende lediglich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, sofern die Bedingungen einer studentischen Beschäftigung erfüllt sind.

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