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Wenn es kracht…

Unfälle können passieren. Beherzt Ihr ein paar Tipps, lässt sich der entstandene Sachschaden schnell abwickeln.

Unfall was nun 2020Foto: Clark Van Der Beken by unsplash

Eine kleine Unachtsamkeit, und es ist passiert: Die Bremsen quietschen und trotzdem kracht´s. Statistisch gesehen geschieht in Deutschland alle zwölf Sekunden ein Unfall. Zum Glück überwiegen Blechschäden – doch auch die können eine Menge Ärger bedeuten. Was also ist im Fall des Falles zu tun?

 

Die ersten Schritte
Gelernt ist gelernt – aber dummerweise ist die Fahrschule schon ein Weilchen her. Doch die Unfallstelle muss abgesichert werden – und zwar so: Warnblinker einschalten und das Warndreieck in rund 50 Meter Entfernung aufstellen – auf Autobahnen 100 Meter. Ausnahme: Muss erste Hilfe geleistet werden, geht das vor. Eine Warnweste anzuziehen ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll. Dann macht es Sinn, Beweise zu sammeln: Fotos der Unfallstelle und der Schäden an den Autos können später helfen, die Schuldfrage zu klären. Gibt es Zeugen, bitte sie um ihre Personalien. Dann solltest Du mit Deinem Unfallgegner gemeinsam den Unfallbericht ausfüllen, den Du im Handschuhfach liegen haben solltest. Wenn nicht, weißt Du ja, was Du nach dem Lesen dieses Artikels zu tun hast. Auf dem Bogen werden alle Informationen zu den beteiligten Personen und dem Unfallhergang erfasst.

Sollte ich die Polizei rufen?
Nicht immer läuft es entspannt mit dem Unfallgegner ab – dann ist auf jeden Fall der Moment gekommen, die Beamten zu rufen. Auch bei größeren Schäden solltest Du nicht zögern, die 110 zu wählen. Gibt es Verletzte, sollte immer die Polizei gerufen werden, ebenso, wenn Miet- oder Firmenwagen am Unfall beteiligt sind.

Was passiert danach?
Jetzt muss das Auto weg: Ist die Polizei vor Ort, regelt sie den Abtransport. Für die Kosten kommt die Versicherung des Unfallverursachers auf – allerdings nur bis zur nächstgelegene Fachwerkstatt. Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, kann hier zusätzliche Leistungen anfragen, wie zum Beispiel den Transport zur eigenen Werkstatt. Meist fegen die Fahrer der Abschleppwagen auch den Schrott auf der Straße zusammen – streng genommen ist das aber die Aufgabe des Autobesitzers. Nur bei schweren Unfällen erledigt das die Feuerwehr.

Unfall was nun 2020

Wie geht es dann weiter?
Den Schaden übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Bist Du das selber, check Deine Police: Hast Du nur eine Teilkasko oder Haftpflicht, kann es sein, dass Du auf einem großen Teil Deines Schadens sitzen bleibst. Glück hat dann, wer eine Vollkasko hat: Die übernimmt bis auf die Selbstbeteiligung den Schaden am eigenen Auto. In jedem Fall müssen beide Versicherungen über den Unfall informiert werden.

Wie wird mein Auto wieder instand gesetzt?
Liegt der Schaden über 1000 Euro und muss die gegnerische Versicherung bezahlen, ist es Zeit für ein Gutachten. Den Gutachter darfst Du selbst bestimmen, es muss natürlich ein vereidigter Sachverständiger sein. Das Gutachten geht dann an die Versicherung. Liegt dann die Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor, kann es losgehen.

Sieht doch gut aus, mit Beule
Wenn Dir Beulen oder Kratzer nichts ausmachen, kannst Du auch auf eine Reparatur verzichten oder sie selber durchführen. Dann kannst Du „fiktiv“ abrechnen. Das Kosten für die Reparatur werden Dir dann netto von der Versicherung ausbezahlt. Bei einem Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert erstattet.

Und sonst noch?
Ist Dein Auto in der Werkstatt, steht Dir für die Übergangszeit ein Mietwagen zu – allerdings nur, wenn Du ihn wirklich brauchst. Um Ärger zu vermeiden, sollte der eine Klasse unter dem Unfallwagen liegen. Außerdem stehen Dir die Kosten für Deinen Anwalt, Abschleppwagen, Gutachter, Entsorgung bei einem Totalschaden sowie Pauschalen für Telefon oder Porto zu.

Und wenn die Versicherung nicht zahlt?
Nimm Dir einen Anwalt. Auch die Kosten dafür muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.