AllgemeinGesundheit

Unfall – was nun, was tun?

Ein unachtsamer Moment und schon ist es passiert. Wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält und was es zu beachten gibt, haben wir für euch zusammengetragen.

Fotos: ibravery - stock.adobe.com

Von Lena Breuer

Die Tage werden kürzer. Nebel, Regen, Schnee und Eis begleiten die dunkle Jahreszeit. Das hat nicht nur Auswirkungen auf unser Gemüt. Besondere Vorsicht ist auch im Straßenverkehr geboten. Denn wenn Diesigkeit und Glätte Einzug halten, ist die Unfallgefahr gleich doppelt so hoch. Schneller als sonst übersieht man das Stauende oder das parkende Fahrzeug am Straßenrand und kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, da sich gefrierende Nässe breitgemacht hat. Doch wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall eigentlich richtig? Welche Stellen müssen informiert werden und wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Sicherung der Unfallstelle

Zuerst einmal das Wichtigste: Ruhig bleiben. Selbstverständlich ist ein Unfall eine nervenaufreibende Sache und dabei die Nerven zu behalten, ist leichter gesagt als getan. Doch um im Ernstfall besonnen handeln zu können, ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen. Nach dem ersten Schreckmoment ist die Einschätzung der Situation wichtig: Wie schwerwiegend war der Unfall? Bin ich verletzt? Sind es die anderen Beteiligten? Falls ja, muss umgehend der Rettungsdienst informiert und sich um die Verletzten gekümmert werden. Ist dies nicht der Fall, hat das sofortige Absichern der Unfallstelle oberste Priorität.

Foto: Erik Mclean on Unsplash

Erster Schritt: die Warnblinkanlage einschalten. So erkennen andere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, dass etwas nicht stimmt und Vorsicht geboten ist. Danach kommt die Warnweste zum Einsatz, die jeder in seinem Fahrzeug mitführen muss. Diese sollte möglichst noch im Auto angelegt werden. Beim anschließenden Ausstieg aus dem Auto sollte unbedingt auf den fließenden Verkehr geachtet werden. Zu guter Letzt dient das Warndreieck als weitere Sicherung der Unfallstelle. Beim Aufstellen des Hinweisschildes gilt es jedoch, auf die richtige Entfernung zu achten:

• Auf Landstraßen sollten mindestens 100 Meter zwischen dem Warndreieck und dem Auto liegen.

• In der Innenstadt reicht ein Mindestabstand von 50 Metern aus.

• Anders verhält es sich auf Autobahnen. Hier bilden 200 Meter die Untergrenze zwischen dem Unfallort und dem Warndreieck. Diese Strecke lässt sich leicht an den Seitenpfosten abmessen: 200 Meter entsprechen vier Pfosten.

Ist die Unfallstelle jedoch unübersichtlich und die Einsicht wird zum Beispiel durch Kurven behindert, muss das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor dem Sichthindernis aufgestellt werden. Zusätzlich gilt: Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein, damit sie für den Verkehr weiterhin erkennbar sind. Nützlich sein kann dabei beispielsweise auch eine Blinkleuchte auf dem Fahrzeugdach.

Foto: Nomad Soul – stock.adobe.com

Ist der Unfallort gesichert, sollte man sich nun selbst in Sicherheit bringen und nicht noch zusätzlichen Gefahren aussetzen. Das heißt konkret: wenn nötig, die Fahrbahn schnell verlassen und sich selbst an einen sicheren Ort abseits des weiterfahrenden Verkehrs begeben. Dieser kann ganz unterschiedlich sein und hängt vom Ort ab. Bei einem Unfall auf der Autobahn sollten die Beteiligten jedoch Schutz hinter der Leitplanke suchen.

Schadensabwicklung

So ein Autounfall kann schnell teuer werden. Denn neben kleinen Beulen oder Kratzern am Fahrzeug, können auch innenliegende Teile beschädigt sein, ohne dass das von außen sichtbar ist. Deswegen ist es wichtig, die Daten der Unfallbeteiligten aufzunehmen und Beweise zu sichern. Hierzu zählen das amtliche Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges, Name und Anschrift sowie die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Beweise können zum Beispiel über Fotos festgehalten werden. Dazu sollte man den Unfallort, die beteiligten Fahrzeuge und im Detail die entstandenen Schäden fotografieren. Für den Hergang des Unfalls kann zum Beispiel eine Skizze nützlich sein. Das ist besonders empfehlenswert, wenn die Schuldfrage unklar ist.

Foto: Memorystockphoto – stock.adobe.com

Polizei – ja oder nein?

Nicht immer ist es nötig, die Polizei bei einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen. Handelt es sich um einen geringen Schaden und ist die Schuldfrage klar, lohnt sich der Anruf bei der 110 oft nicht. Sind jedoch Personen zu Schaden gekommen oder der Sachschaden hoch, sollte „der Freund und Helfer“ zur Unfallstelle gerufen werden. Dies gilt auch bei einem strittigen oder komplizierten Unfallhergang. Ohne Polizei geht es ebenfalls nicht, wenn der Unfallgegner ein ausländisches Kennzeichen hat oder der Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch besteht.