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Steuer 2022: Das ändert sich

Das neue Jahr bringt auch bei Abgaben und Co. ein paar andere Regelungen. Mancher hat dann vielleicht mehr Geld im Portemonnaie.

stock.adobe.com - Andrey Popov

Das Jahr 2021 war für die meisten Menschen ein recht gutes Steuerjahr: Der Wegfall des Solidarbeitrags, ein höherer Freibetrag und ein leicht erhöhtes Kindergeld haben besonders Familien mit mittleren Einkommen geholfen. Ob 2022 wieder ein gutes Jahr wird, steht noch nicht fest – die neue Bundesregierung lässt sich bislang noch nicht in die Karten gucken. Klar ist aber schon jetzt: Der Freibetrag wird wieder etwas steigen – und das bedeutet erneut ein klein bisschen mehr Gehalt für die meisten Deutschen.

Der „Soli“ ist weg

Der Wegfall des Solidaritätsbeitrages – kurz „Soli“ – nach immerhin 30 Jahren hat viele Menschen gefreut. Der Beitrag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer war ehemals für den Aufbau Ost eingeführt worden. Nun ist er in den meisten Fällen Geschichte, zahlen müssen ihn nur noch Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von über rund 73.000 Euro und Ehepaare mit einem Verdiener über 136.000 Euro, mit zwei Verdienern über 147.000 Euro. Bei Familien ist die Grenze abhängig von der Anzahl der Kinder.

Gestiegen ist der Grundfreibetrag, also der Betrag, den Menschen in Deutschland verdienen können, bevor das Finanzamt zur Kasse bittet. Seit 2021 beträgt er bei Singles 9.744 Euro, erst auf Einkommen darüber werden Steuern fällig. 2020 lag er noch bei 9.168. Bei Ehepaaren ist er doppelt so hoch, bei Familien hängt er von der Zahl der Kinder ab. Ob es sich lohnt, die Freibeträge der Kinder in Anspruch zu nehmen, hängt aber davon ab, ob es sich für Eltern eher lohnt, Kindergeld in Anspruch zu nehmen oder die Freibeträge auszuschöpfen – für die große Mehrheit lohnt sich eher das Kindergeld.

2022 steigt der Grundfreibetrag wie geplant weiter: Für Singles beträgt er dann 9.984 Euro, ein Plus von 240 Euro gegenüber dem Vorjahr. Ehepartner haben nun einen Freibetrag von 19.968 Euro zur Verfügung, 480 Euro mehr als 2021.

Mehr Kindergeld

2021 wurde ebenfalls das Kindergeld erhöht: Eltern bekommen seit Januar 15 Euro mehr pro Kind. Ob das Kindergeld 2022 erneut steigt, steht noch nicht fest: Alle drei Regierungsparteien hatten das Thema in ihren Wahlprogrammen aufgeführt und teilweise deutliche Erhöhungen gefordert.

Unterstützen Eltern ihr volljähriges Kind, dürfen sie diese Unterstützungsleistungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht. 2022 sind das maximal 9.984 Euro. Dieser Höchstbetrag kann höher ausfallen, wenn Eltern ihrem Kind auch die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren. Verdient das Kind Geld, wird der Betrag um die Einkünfte des Kindes im Jahr 2022 gemindert, die über 624 Euro liegen. Hat das Kind Vermögen von mehr als 15.500 Euro, können Eltern keine Kosten geltend machen.

Auch für viele Menschen mit Behinderungen war 2021 finanziell ein gutes Jahr: Nach 45 Jahren Stillstand verdoppelten sich die Behindertenpauschbeträge, die sie anstelle ihrer tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen können. Statt also einzelne Posten für Hilfsmittel oder Hilfeleistungen einzeln aufzuführen, können nun höhere Pauschalen angesetzt werden. Das lohnt sich natürlich besonders dann, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger lagen.

Pendlerpauschale angehoben

Auch die Pendlerpauschale wurde 2021 angehoben: Ab dem 21. Kilometer Entfernung zum Arbeitsort können Berufstätige statt 30 Cent nun 35 Cent für den einfachen Weg zum regelmäßigen Arbeitsort absetzen.

Um die Kosten, die vielen Arbeitnehmern durch die Corona-bedingte Arbeit im Homeoffice entstanden sind, zumindest ein Stück weit abzumildern, hat die Bundesregierung zudem eine neue Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr eingeführt. Geltend machen können die alle, die keine Kosten für ein separates Arbeitszimmer daheim ansetzen. Das bedeutet: Je Arbeitstag im Homeoffice können 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden, allerdings nur für maximal 120 Tage im Jahr. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020. Ob die Regelung für 2022 verlängert wird, steht bislang nicht fest.

Ein Steuersatz, der die meisten Deutschen nicht persönlich betrifft, ist der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der steigt nun um drei Prozent: Für Einkommen von mehr als 277.826 Euro für Ledige und 555.652 Euro für Verheiratete werden ab 2022 45 Prozent fällig.

Wollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun, erfreut sich die Sachzuwendung hoher Beliebtheit. Die kann zum Beispiel in Form von Gutscheinen erfolgen. Bislang war die monatlich mögliche Höchstzuwendung auf 44 Euro gedeckelt. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro pro Monat. Die Zeit der steuerfreien Corona-Prämien ist hingegen gezählt: Nur noch bis zum 31. März 2022 darf der Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro Corona-Prämie steuerfrei überweisen.