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Trotz Coronapandemie können Steuerpflichtige im neuen Jahr mit finanzieller Verbesserung rechnen. Wir erklären Euch, warum.

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Man kann es kaum glauben: Das – nun ja, sagen wir mal … nicht so optimal gelaufene Jahr 2020 endet mit einer guten Nachricht! Die meisten von uns werden 2021 tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben als vorher. Das liegt weniger an der Großzügigkeit Eures Arbeitgebers oder des Weihnachtsmanns, sondern daran, dass einige politische Entscheidungen gefällt wurden, die für die meisten mehr Netto vom Brutto bedeutet.

Seien wir ehrlich, 2021 kann es nur besser werden – und zumindest der Grundstein dafür ist gelegt: Für rund 90 Prozent der Deutschen fällt der Solidaritätszuschlag weg, der seit Jahren automatisch vom Lohn einbehalten wurde. Und Familien können sich über höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge freuen. Für die meisten führt das zu Steuerentlastungen in Höhe von mehreren Hundert Euro, die genaue Höhe hängt jedoch vom individuellen Einkommen und der familiären Situation ab.

Der „Soli“ geht

Bereits im Mai hatte die Bundesregierung beschlossen, den „Soli“ für die meisten Steuerzahler abzuschaffen, nun ist es endlich so weit: 5,5 Prozent der Lohnsteuer, die bisher abgeführt werden mussten, bleiben. Die tatsächliche Höhe der Ersparnis hängt aber vom individuellen Einkommen ab: Alleinstehende, die weniger als 16.956 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen, sind ab sofort komplett befreit, Gleiches gilt für Ehepaare, die jährlich bis zu 33.912 Euro Einkommenssteuer zahlen. Alleinstehende Durchschnittsverdiener sparen so mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Für gemeinsam veranlagte Ehepaare mit zwei Kindern sind maximal 1800 Euro Steuerersparnis pro Jahr drin, für Kinderlose sogar noch etwas mehr. Bei kinderlosen Alleinstehenden sieht es ähnlich aus, maximal  900 Euro können sie im Jahr sparen. Allerdings: wer weniger verdient, spart auch weniger. Und für Spitzenverdiener bleibt der Soli ganz oder teilweise erhalten. Singles mit einem Bruttomonatslohn von mehr als 6.200 Euro pro Monat zahlen einen reduzierten Soli, ab 9.165 Euro wird er komplett fällig.

Familien mit Kindern können sich außerdem über eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags freuen: Das Kindergeld wird ab Januar um 15 Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien nun also 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro (bislang 225 Euro) – und 250 Euro (bislang 235 Euro) für jedes weitere Kind. Zudem steigen auch die Kinderfreibeträge an: Ab Januar müssen Eltern, die zusammenveranlagt werden, erst ab der Grenze von 8.388 Euro Steuern zahlen, bis jetzt waren es 7.812 Euro – die Steuerlast insgesamt sinkt.

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Erleichterungen für Geringverdiener

Für Geringverdiener ist eine weitere Änderung wichtig: Der Grundfreibetrag steigt um 288 Euro von derzeit 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Wer wenig verdient, wird erst ab diesem Betrag steuerpflichtig.

Unklar ist derzeit noch, wie in der Steuererklärung mit der Pendlerpauschale verfahren werden soll – denn die wird aufgrund vieler Homeoffice-Tage für viele Menschen ausfallen. Ob stattdessen ein Homeoffice abgesetzt werden kann, ist derzeit noch nicht geklärt. Wer seine Steuererklärung selber macht, sollte dazu aufmerksam die Medien verfolgen.

Derzeit gilt: Der Arbeitsplatz am Esstisch oder im Schlafzimmer zählt nicht als Arbeitszimmer, daran ändert auch die besondere Situation während der Corona-Epidemie nichts. Ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der als Büro eingerichtet ist. Steht dort eine Couch, ein Kleiderschrank oder gar ein Gästebett, gilt der Raum schon nicht mehr als Arbeitszimmer.

Bei Büromitteln wie einem Monitor, einem Drucker oder einem Schreibtisch und ähnlichen Gegenständen ändert sich auch trotz Corona erst mal nichts: Sie können in der Steuererklärung auch weiterhin nicht als Arbeitsmittel angeben werden, sind aber als Werbungskosten anzusetzen, egal, ob es ein absetzbares Arbeitszimmer gibt oder nicht.

Klar ist aber immerhin: Bei der sogenannten „kalten Progression“ werden Steuerzahler entlastet. Die „kalte Progression“ hat wohl jeder schon bemerkt, wenn bei einer Gehaltssteigerung netto kaum mehr herausgekommen ist, denn mit dem höheren Einkommen steigt auch der Steuersatz. Um diesen Effekt zumindest ein bisschen abzufedern, wird 2021 der Einkommenssteuertarif angepasst: Dafür werden die Einkommensgrenzen verschoben, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird. 2021 werden sie um 1,52 Prozent, 2022 um 1,5 Prozent verschoben. Das bringt niedrigere Steuern in den meisten Einkommensklassen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro statt wie bisher bei 55.961 Euro.

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