Kommunalwahlen sind viel wichtiger, als es ihr Image vermuten lässt. In NRW stehen am 13. September wichtige Entscheidungen an und wir haben für Euch nachgehakt, was Politik vor Ort alles bedeutet.

 

NRW wählt. Seine Ratsmitglieder in den Kommunalparlamenten, die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Frauen und Männer treten am 13. September an, die dann in ihren jeweiligen Funktionen die Geschicke der Kreise, Städte und Gemeinden in den nächsten fünf Jahren lenken wollen. Diese Menschen sind die Vertreter der Bürger und entscheiden über Dinge, die vor Ort geregelt werden. Das ist weit mehr, als mancher denkt – und deshalb haben Kommunalwahlen eine höhere Bedeutung, als ihr Image vermuten lässt. Ob Gebühren für die Müllabfuhr oder Straßenreinigung, Elternbeiträge für Kitas und den Offenen Ganztag, Schulgebäude, Jugendhilfe, Grundsteuern für die Immobilien der Bürger oder die Unterbringung von Asylbewerbern: das alles (und noch allerhand mehr) sind die Aufgaben der Städte und Gemeinden. Ihr seht, dass es sich wahrlich lohnt, zur Wahl zu gehen.

Wer darf wählen?
Wer am Wahltag mindestens 16 Tage in seinem Wahlkreis in NRW lebt, außerdem Deutscher oder Bürger eines EU-Landes ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf seine Stimmen abgeben. Wer dann 18 ist, darf sich auch zur Wahl aufstellen lassen. Dass Ihr zu den so genannten Wahlberechtigten zählt, erfahrt Ihr übrigens per Post. Denn schon in den vergangenen Tagen flatterte die Wahlbenachrichtigung ins Haus. Auf dieser Karte wird erklärt, was Ihr wissen müsst. Ihr erfahrt, wo Euer Wahllokal ist oder auch, wie die Briefwahl abläuft.
Auf einem der Stimmzettel stehen die Bewerber Eures Wahlbezirks. Das sind die Frauen und Männer, die in die jeweiligen kommunalen Parlamente einziehen wollen. Das sind die Vertretungen der Kreistage sowie der Städte oder Gemeinden. Weiterhin dürft ihr die Chefs in den Kreisverwaltungen und Rathäusern bestimmen. Wichtig: Ihr dürft Euch pro Zettel nur für einen der Kandidatinnen oder Kandidaten entscheiden. Sonst ist Eure Stimme zwar abgegeben, aber ungültig. Das Wählen im Wahllokal kostet übrigens nur wenig Zeit. Die Orte für die Stimmabgabe liegen zentral in Wohnortnähe und je nach dem aktuellen Andrang, dauert es mit An- und Abreise keine 15 Minuten. Gewählt wird natürlich geheim in einer Kabine. Niemand anderes erfährt somit, für wen Ihr gestimmt habt – außer, Ihr erzählt es selbst.

Was machen Landräte, Bürgermeister oder Ratsmitglieder?
Den Begriff „nah am Bürger“ dürfte wohl so ziemlich jeder Politiker für sich beanspruchen wollen. Doch nirgendwo funktioniert Politik näher als in den kommunalen Parlamenten und Gremien. Geht es zum Beispiel darum, ob der Winterdienst in Eurer Straße früher unterwegs ist als woanders, wird darüber im Stadt- oder Gemeinderat diskutiert und entschieden. Solltet Ihr eine städtische Musikschule besuchen, regeln die Parlamente die Höhe der Gebühren. Und sollte sich Eure Straße in einem erbärmlichen baulichen Zustand befinden, ist das ebenfalls dort ein Thema – sofern es sich dabei um eine Straße der Kommune handelt. Zuständigkeiten sind deshalb vorab zu klären, was für den Außenstehenden allerdings häufiger mal schwer erkennbar ist.
Die meisten Bürgermeister und Landräte bieten ihren Bürgern die Möglichkeit, sich mit Ihren Angelegenheiten direkt an sie zu wenden. Das funktioniert über die sogenannten Einwohnersprechstunden oder unter einem Tagesordnungspunkt in den jeweiligen Kreistags- oder Ratssitzungen. In alle Regel können Bürger aber auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Ansprechpartner für die Menschen im Ort sind aber auch die Ratsmitglieder. An sie könnt Ihr Euch wenden, wenn Ihr beispielsweise wissen wollt, ob Ihr eine Tempo-30-Zone bekommen könnt. Auch mit Fragen zu kommunalen Aufgaben – beispielsweise zur Wirtschaftsförderung, könnt Ihr Euch an sie wenden. Üblicherweise stehen Sie Euch auch zur Seite, wenn es Probleme mit der Verwaltung gibt oder dort Dinge zu klären sind.

Wie kommt es zu kommunalpolitischen Entscheidungen?
Anders als im Bundestag und den Landtagen gibt es den Begriff der Opposition in den kommunalpolitischen Parlamenten nicht. Und obwohl es gelegentlich zu parteipolitischem Denken kommt, ziehen die Mandatsträger dort oft gemeinsam an einem Strang. Es gibt seit 1999 auch keine Fünf-Prozent-Hürde mehr, sodass auch kleinste Parteien oder auch sogenannte Einzelbewerber die Chance haben, vor Ort politisch aktiv zu sein. Der Prozess hingegen, etwas auf den Weg zu bringen, ähnelt den großen Parlamenten wieder sehr. Alles startet mit einem gestellten Antrag, der dann – nach geprüfter Zulässigkeit – seinen Weg in die Fachausschüsse findet. Adressaten der Anträge sind je nach Faktenlage die Bürgermeister oder Landräte. Bevor es zu den Sitzungen der Fachgremien kommt, wird das beantragte Thema in den Fraktionen der Parteien behandelt. Idealerweise kommt jede Fraktion anschließend mit einem klar gefassten Meinungsbild heraus und stellt dieses in den Sitzungen vor. Der Fachausschuss fasst dann einen so genannten Beschluss, den der Rat abschließend absegnet – oder nicht. Anträge können übrigens auch von Bürgern direkt gestellt werden.

Wichtig: Wählen gehen!
Kommunalpolitik ist ein spannendes Feld – allein schon deshalb, weil es um Themen vor Ort geht. Schwimmbäder, Schulen, Straßen, Wege, Baugenehmigungen oder Wirtschaftsförderung sind ganz eng mit den jeweiligen Entscheidungen der Räte und Kreistage verbunden. Und es geht dabei auch oft um viel Geld. Prinzipiell ist diese Wahl sogar die Unmittelbarste, die unser Staatsrecht vorsieht. Während in Berlin und Düsseldorf die Parlamente schon naturgemäß weiter vom Bürger weg sind, ist es in den Rathäusern unmittelbarer. Denn jeder Bürger kann die öffentlichen Sitzungen der Räte und Fachausschüsse verfolgen.
„Wählen gehen.“ Diese beiden Worte haben selbst dann eine wichtige Bedeutung, wenn Ihr gar nicht wisst, wen Ihr wählen sollt. Einfach wegbleiben ist in diesem Fall übrigens die schlechteste Idee und eine ungültige Stimme abzugeben immer noch besser als gar nichts. Denn gehen nur 50 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl, werden die 100 Prozent der Mandate trotzdem vergeben. Nach messerscharfer Logik würdet Ihr als Nichtwähler trotzdem wählen – und zwar automatisch für die Gegenpartei. Interessanterweise gibt es diese Gegenpartei sogar dann, wenn Ihr nicht einmal eine eigene politische Meinung haben solltet. Diese zu haben, wäre somit durchaus erstrebenswert.