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„Ich lasse fahren“

Taxis in Coronazeiten – das ist für die Nutzer eine neue Erfahrung. Es gelten ein paar Regeln, die wir Euch an dieser Stelle erklären.

Taxi

Vom Bahnhof nach Hause, von der Arbeit ins Restaurant – es gibt immer wieder Situationen, in denen ein Taxi nicht nur bequem und praktisch ist, sondern auch die einzige Möglichkeit, in Minden und Umgebung von A nach B zu kommen – wenn man nicht zu Fuß gehen möchte. Hier kommen die Fakten:

 

Taxi und Corona
Die wohl wichtigste Regel: Der Beifahrersitz ist während der Coronakrise für Fahrgäste tabu. Das bedeutet: Mehr als drei Personen passen hinten nicht rein – und die sollten möglichst einem Haushalt angehören. Einzelne Fahrgäste sollten sich möglichst hinten rechts setzen. Taxifahrer sollen übrigens – anders als andere Autofahrer – einen Mundschutz tragen. Eine Trennwand oder Folie zwischen Fahrgast und Fahrer ist nicht vorgeschrieben. Ganz tabu ist der Beifahrersitz aber nicht. In Notfällen darf er genutzt werden.

Der Weg zum Taxi
Allgemein ist es üblich, Taxen per Telefon zu ordern. In den Städten gibt es allerdings auch zahlreiche zentrale Stellen. Das ist in Düsseldorf und Berlin nicht anders als in Bückeburg oder Espelkamp. In der Mindener Innenstadt nahe der Einfahrt zur Rathaus-Tiefgarage, am Klinikum und an den Bahnhöfen in Minden und Porta gibt es beispielsweise fest Taxistellflächen. Taxen herauszuwinken, wie es in Großstädten üblich ist, kann funktionieren – muss es aber nicht.

Der Service
Neben regulären Limousinen gibt es in der Region auf Bestellung auch Großraumtaxen und Taxen, die Rollstuhlfahrer im Rollstuhl transportieren können. Außerdem gibt es ein Frauentaxi, in dem eine Fahrerin Frauen und Familien transportiert. Einige Taxiunternehmen bieten auf Anfrage Babyschalen und Kindersitzerhöhungen an. Einige Taxiunternehmen bieten außerdem Kurierfahrten im In- und Ausland an. Kindersitzerhöhungen sind vorgeschrieben. Nur Sitze für Babys und Kinder unter vier Jahren muss man anfordern

Die Kosten
Die Kosten für normale Taxifahrten sind vorgegeben. Sie werden von den Kreisen oder Stäten per Verordnung festgelegt und mit Taxametern gemessen. Tagsüber (6 bis 22 Uhr) liegt der Grundpreis bei 3.30 Euro, der Kilometer schlägt mit 2 Euro zu Buche. Steht das Taxi, kostet die Minute 55 Cent. Im Nachttarif (22 bis 6 Uhr) und an Sonntagen liegt der Grundpreis bei 3.80 Euro der Kilometer kostet 2.10 Euro, die Minute 55 Cent. Für ein Großraumtaxi werden 5 Euro extra fällig. Wer ein reguläres Taxi bestellt hat und ein Großraumtaxi bekommt, kann sich über den Extraplatz freuen – der Großraumtaxi-Aufschlag wird nur fällig, wenn ein solches Taxi bestellt wurde.

Die lange Tour:
Doofe Abflugzeit? Keine Lust, den Zug zu nehmen? So ziemlich alle örtlichen Taxiunternehmen bieten Flughafenfahrten an. Damit die Fahrt bezahlbar bleibt, läuft das Taxameter dann nicht: Die Fahrtkosten sind festgelegt.

Wer darf mit?
Taxifahrer haben eine Beförderungspflicht – sie dürfen Fahrgäste nicht grundlos stehen lassen. Das heißt aber nicht, dass sie jeden Fahrgast mitnehmen müssen: Wer eine Gefahr für den Fahrer oder das Fahrzeug darstellt, muss draußen bleiben. Stark alkoholisierte Fahrgäste oder Menschen die unter Drogeneinfluss stehen, können unter diese Kategorie fallen. Auch stark verschmutzte Personen müssen nicht mitgenommen werden. Sind Personen verletzt und bluten zum Beispiel stark, müssen sie ebenfalls nicht mitgenommen werden – allerdings muss der Fahrer in so einem Fall wie jeder andere Mensch Hilfe leisten und organisieren. Wer sich daneben benimmt oder die Fahrt nicht bezahlen kann hat sein Beförderungsrecht ebenfalls verwirkt.

Was kann mit?
In einem normalen Taxi dürfen normalerweise maximal vier Personen mitfahren, während der Corona-Einschränkungen sind es maximal drei auf der Rückbank. Ist viel Gepäck dabei, macht es Sinn, dass bei der Taxibestellung vorher anzugeben, dann kann der Taxiunternehmer einen Kombi schicken. Auch ein Großraumtaxi für derzeit bis zu sechs Personen muss vorab bestellt werden. Wer ein Tier dabei hat, sollte das ebenfalls vorab mit dem Taxiunternehmen klären – Taxifahrer sind nicht verpflichtet, Tiere zu transportieren. Ein Taxi ist auch kein Möbelwagen: Sperriges Gepäck oder große Gegenstände können nur mitgenommen werden, wenn ihr Transport gefahrlos möglich ist. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten oder Gefahrgut können Taxifahrer verweigern.

Von Jan Jenning Rogge