Die GOP Entertainment Group mit ihren aktuell sieben Theaterspielorten in Bad Oeynhausen, Essen, Hannover, Münster, München, Bremen und Bonn war vor Beginn der Corona-Pandemie ein kerngesundes Unternehmen. In den letzten 20 Jahren wurden stets positive Ergebnisse erzielt und jährlich Steuern in sechs- und siebenstelligen Beträgen abgeführt. Ca. 1.000 Mitarbeiter/innen beschäftigte die Unternehmensgruppe per Ende 2019 und erwirtschaftete einen jährlichen Gruppenumsatz von ca. 47 Mio. Euro. Das Wachstum wurde stets aus Eigenmitteln erzielt. Bankdarlehen bestanden nicht. „Wir waren stolz, als Unternehmen der Kulturbranche keine Subventionen zu erhalten“, sagt Olaf Stegmann, Geschäftsführer der GOP Entertainment.

Ende Januar 2021, knapp ein Jahr nach dem Beginn der Pandemie, ändert sich die Situation und der Gesamtjahresumsatz in diesem Zeitraum ist im Vorjahresvergleich um knapp 90% von 47 Mio. Euro auf ca. 5 Mio. Euro eingebrochen. Nur für einen Zeitraum von drei Monaten im Sommer durften die Theater mit staatlicher Erlaubnis geöffnet werden, allerdings auch nur mit 60 – 70% der normalen Platzkapazität. Diese Monate müssen saisonbedingt auch in normalen Zeiten durch das starke Wintergeschäft quersubventioniert werden. Die meisten Mitarbeiter sind zwar in Kurzarbeit gegangen, aber laufende Kosten wie etwa Pacht für Spiel- und Verkaufsstätten, Versicherungen und weitere Kosten bleiben bestehen.

Deshalb fordert Olaf Stegmann, dass auch größere Gastronomie- und private Kulturunternehmen wie die GOP Entertainment Group entsprechend der Verluste entschädigt werden. Dies muss sich am erlittenen Schaden des Unternehmens bemessen und nicht an starren Obergrenzen eines EU-Beihilferechts. „Es kann nicht sein, dass hier der Besitzer eines Restaurants mit einer Unternehmensgruppe mit 1.000 Mitarbeitern gleichgesetzt wird“, so Stegmann weiter. „Von den angekündigten Novemberhilfen ist für alle sieben GOP-Theater ein Betrag von 50.000 Euro eingegangen“. Viel zu wenig, meint Stegmann. „Außerdem muss eine weitreichende Ausweitung der Förderhöchstgrenzen nach EU-Beihilferecht erfolgen, da auch viele kleinere Unternehmen aufgrund der Dauer der Schließungen an die Förderhöchstgrenzen stoßen“.

Genauso wie andere Kultureinrichtungen wurden die sieben GOP-Theater von staatlicher Seite geschlossen und müssen mittlerweile seit einem Jahr von der Substanz leben. Ohne eigenes Verschulden erbringen diese Unternehmen ein Sonderopfer für die Allgemeinheit seit fast zwölf Monaten. Und daher müssen diese Unternehmen auch entsprechend entschädigt werden. Einen Markt für eine „Show to Go!“ gibt es nicht. Die Live-Unterhaltung ist der Kern der Kulturbranche.

Weitere Kritikpunkte an den bisherigen Förderungen sind, dass saisonale Besonderheiten nicht berücksichtigt wurden. Dazu zählt auch, dass man seitens der Politik/Behörden bei der Wiederöffnung branchenrelevante Zeitschienen berücksichtigt. „Die Theater benötigen einen Vorlauf von ca. 4 – 6 Wochen um bspw. Karten für die Vorstellungen zu verkaufen. Dies ist sicher für die Behörden nicht einfach, aber das ist die gesamte Situation für die betroffenen Unternehmen auch nicht“, so Stegmann.

„Für einen etwaigen Neustart ist das GOP – wie bereits nach dem ersten Lockdown – gut gerüstet. Durch umfangreiches Sicherheits- u. Hygienekonzept in Verbindung mit an allen Standorten bestehenden Lüftungsanlagen, die eine Frischluftzufuhr und Luftwechsel von mehr als 300 % der behördlich Vorgaben erfüllen, können Gäste einen sicheren Aufenthalt gewährleisten“ bestätigt Christoph Meyer, Direktor vom GOP Kaiserpalais in Bad Oeynhausen. „Wünschenswert wäre, dass die zuständigen Verordnungen und Behörden nach nun fast einjähriger Zeit der Pandemie hierbei auch differenziert vorgehen und nicht Branchen über einen Kamm scheren. Das darf man als ein Betrieb wohl verlangen, wenn einem das Grundrecht auf freie Berufswahl bzw. dessen Ausübung nun seit fast einem Jahr verwehrt wird“. (Text + Bild: PR GOP Bad Oeynhausen)