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Feuer und Wasser: Brennende Adventskränze – was tun?

Brennende Adventskränze, Wasserrohrbrüche durch gefrorene Leitungen: Gerade in diesen Wochen ist das Risiko für Gebäudeschäden groß. Wir zeigen Euch, was Ihr beim Abschluss von Versicherungen beachten solltet und was Ihr selbst tun könnt, damit erst gar nichts passiert.

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Feuer und Wasser sind die Dinge, die wohl die meisten Wohnungs- und Hausbesitzer am meisten fürchten: Ein unentdeckter Wasserschaden kann eine ebenso zerstörerische Kraft entwickeln wie ein Brand: Aufgequollene Böden, durchnässte Wände oder Zwischendecken, mürbes Holz oder schimmelnde Konstruktionen – wenn ein Rohrbruch oder Leck über längere Zeit unentdeckt bleibt, bleibt manchmal nur noch der Abrisshammer. Und wenn ein Feuer wütet, bleibt manchmal kaum der Rohbau übrig.

Dabei ist nicht jeder Wasserschaden auch einer, für den die Versicherung aufkommt: Die übergelaufene Wanne oder das Waschbecken können zwar große Schäden verursachen – bei Deinem Versicherungsanbieter aber nur ein müdes Schulterzucken verursachen. Wer die Wohnung unter Wasser gesetzt hat, weil er vergessen hat, das Wasser abzudrehen, muss in der Regel selber für den Schaden aufkommen. Auch der tropfende Wasserhahn ist kein Fall für die Versicherung. Der Wasserrohrbruch ist dagegen schon eher ihr Fall: Ein Schaden an der Installation ist meist ein Fall für die Versicherung.

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Das Leck unter der Badewanne, die defekte Leitung in der Wand – viele Wasserschäden entstehen im Verborgenen. Entdeckt werden sie meist erst, wenn der Schaden bereits groß ist: Es tropft durch die Decke oder ein unübersehbarer Wasserfleck ziert die Wand. Auch hier ist die Gebäudeversicherung der erste Ansprechpartner. Sie ist auch zuständig, wenn festverbaute Gegenstände wie Toiletten, Wannen oder Heizungsanlagen zu Schaden kommen. Ausgenommen sind allerdings Rohbauten und Häuser, die gerade renoviert werden oder leer stehen. Gerade bei Rohrbrüchen in der Wand steigen die Kosten schnell in empfindliche Höhen: In der Regel muss die Wand aufgestemmt werden, um an die Leckstelle zu kommen. Je nachdem wie die aufgebaut ist, steigen die Kosten schnell in ungeahnte Höhen. Müssen Fliesen oder sanitäre Anlagen weichen? Ist die Wand vertäfelt? Eine Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel auch die Folgeschäden durch notwendige Renovierungen und Reparaturen. Mieter haben an dieser Stelle übrigens wieder Glück: Für die Instandsetzung von Wasserschäden muss der Vermieter aufkommen – oder eben seine Versicherung.

Es brennt – ein Fall für die Versicherung? Nicht unbedingt. Die Versicherungen definieren einen Brand als ein Feuer, das ohne einen „bestimmungsgemäßen“ Herd entstanden ist. Die meisten Feuer in deutschen Haushalten entstehen durch defekte Elektrogeräte oder Leitungen, seltener durch umgekippte Kerzen, Zigaretten oder brennende Weihnachtsbäume. Ein „bestimmungsgemäßer“ Brandherd befindet sich hingegen zum Beispiel in einem dafür zugelassenen Kamin oder Ofen – durch die es bei sachgemäßem Gebrauch nur selten zu Schäden kommt.Grundsätzlich gilt zunächst: Nur wer eine Versicherung hat, kann sie in Anspruch nehmen. Für Wohngebäude sind keine Versicherungen vorgeschrieben – seit 1994 auch nicht mehr die bis dahin verpflichtende Feuerversicherung. Da wohl nur die wenigsten große Schäden an Immobilien aus der Portokasse zahlen können, sind sie aber ratsam.

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Wenn es zu einem Brand gekommen ist – egal, ob es sich dabei um ein gemietetes Haus oder Wohnung oder um eine eigene Immobilie handelt –, sind meist mehrere Versicherungen zuständig. Beschädigungen am Inventar und allen „beweglichen Gegenständen“, wie Möbel, Elektrogeräte oder Wertsachen, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Der Haken an der Sache: Die Versicherung übernimmt maximal die versicherte Summe: Wer den Vertrag abschließt, muss normalerweise grob den Wert der versicherten Objekte schätzen. Ist das letzte Woche geerbte Ölgemälde noch nicht in der Summe einbezogen, wird es im Schadensfall nicht ersetzt.

Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt, kommt, wie es der Name schon sagt, für Schäden auf, die durch Feuer oder auch Löschwasser am Gebäude entstanden sind. Dazu gehören Dach, Mauern und feste Einbauteile wie Türen und Fenster. Eine solche Versicherung schließt grundsätzlich der Besitzer der Immobilie ab – Mieter müssen sich darum nicht kümmern. Auch hier gilt, dass das Gebäude bei Abschluss der Versicherung geschätzt wird. Wer dann später die Fassade mit Blattgold belegen lässt, ohne das der Versicherung mitzuteilen, muss damit leben, dass sie nicht für den kompletten Schaden aufkommt. Eine dritte Versicherung, die Schäden übernimmt, ist die Haftpflicht des Gebäudebesitzers oder Mieters: Greift das Feuer zum Beispiel auf das Nachbarshaus über, kommt sie für den Schaden auf.

Nicht gerade wenige Schäden sind auf Missgeschicke zurückzuführen – so mancher Zimmerbrand wurde von einer unachtsam umgeschmissenen Kerze ausgelöst. Immer mehr Versicherungen decken heute auch solche Schäden ab – ein Check der Police lohnt sich und ist dringend empfohlen. So gilt es in älteren Verträgen schon als fahrlässig, die Waschmaschine oder den Trockner laufen zu lassen, wenn man nicht zu Hause ist. Läuft dann Wasser aus oder geht die Wäsche in Flammen auf, haftet der Besitzer selbst für den Schaden.

Wenn das Missgeschick jedoch einem Besucher geschieht, greift dessen Privathaftpflicht. Sie zahlt auch für Brandschäden, die im Falle eines Falles zum Beispiel Nachbarn entstehen. Wann welche Versicherung zahlt, ist übrigens nicht immer einfach zu beantworten – oft sind die Grenzen fließend.

Klar ist allerdings: Bei vorsätzlich herbeigeführten Brand- oder Wasserschäden zahlt normalerweise niemand. Dazu zählt auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht oder das Ignorieren des gesunden Menschenverstands. Man sollte allerdings niemals nie sagen: Selbst für so einen Fall kann man sich versichern.