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Führerschein machen – und behalten
Fahrschulen bieten ihren Schülern individuelle Unterrichtsmöglichkeiten auf dem Weg zum Führerschein.
Und sie sind oft auch dann zur Stelle, falls es später einmal Punkte in Flensburg geben sollte.
news Mai 2019 | Lifestyle | 67
Von Jan Henning Rogge
Der Weg zum Führerschein ist steinig. Da macht
es Sinn, ihn zu behalten. Aber jeder Mensch
macht Fehler – und manche kosten Punkte. Wie
praktisch, dass die inzwischen nicht nur über die
Jahre verfallen. Sie können auch aktiv abgebaut
werden.
Der Weg zum Führerschein
Wer den Führerschein machen möchte, kann das
klassisch machen: Ein oder zwei Fahrstunden in
der Woche, einmal pro Woche zum Theorieunterricht.
Es geht aber auch anders: In der Ferienfahrschule
geht es schneller ans Ziel. Egal welchen
Weg ein Fahrschüler wählt, kein Weg führt an den
sogenannten „Pflichtstunden“ vorbei. Dabei handelt
es sich um eine verpflichtend vorgeschriebene
Stundenzahl in der praktischen und theoretischen
Fahrausbildung. Über die Pflichtstunden
hinaus werden meist weitere Fahrstunden fällig.
Wie viele das sind, hängt vom jeweiligen Stand
des Fahrschülers ab.
Theorie und Praxis
Für den Führerschein der
Klasse B – früher Klasse 3 –
werden mindestens zwölf
90-Minuten-Einheiten für die
theoretische Grundausbildung
fällig, die in der Regel
in der Fahrschule stattfinden.
Dazu gibt es Lernmaterial, um für die theoretische
Führerscheinprüfung zu üben. Derzeit gehören
rund 1500 Fragen zum Fragenkatalog. Wie viele
praktische Stunden ein Fahranfänger braucht,
hängt wesentlich davon ab, wie geschickt er sich
anstellt. Vorgeschrieben sind zwölf Sonderfahrten,
die aber erst anfallen, wenn der Fahrschüler
sicher genug fährt. Zu den Sonderfahrten gehören
mindestens fünf Stunden Überlandfahrt, vier
Stunden Autobahnfahrt und drei Stunden Nachtfahrt,
die nicht zwingend in der Nacht stattfinden
müssen. Die Fahrschüler sollen hier aber lernen,
mit Beleuchtung zu fahren.
Die Sache mit
den Punkten
Mit Punkten werden Verkehrsvergehen
geahndet.
Dabei gibt es pro Vergehen
einen bis maximal drei Punkte.
Bestraft werden nur solche Verstöße, die die
Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt,
damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe
herrscht. Punkte kann es für Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Park- und Halteverstöße, zu
geringen Abstand, Rotlichtverstöße oder auch für
das Telefonieren am Steuer geben.