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news Dezember 2020 | 73
standsetzung von Wasserschäden muss der Vermieter aufkommen – oder eben
seine Versicherung.
Dumm gelaufen
Nicht gerade wenige Schäden sind auf Missgeschicke zurückzuführen – so
mancher Zimmerbrand wurde von einer unachtsam umgeschmissenen Kerze
ausgelöst. Immer mehr Versicherungen
decken heute auch solche
Schäden ab – ein Check der Police
lohnt sich und ist dringend
empfohlen. So gilt es in älteren
Verträgen schon als fahrlässig, die
Waschmaschine oder den Trockner
laufen zu lassen, wenn man nicht
zu Hause ist. Läuft dann Wasser aus oder
geht die Wäsche in Flammen auf, haftet der
Besitzer selbst für den Schaden.
Wenn das Missgeschick jedoch einem
Besucher geschieht, greift dessen Privathaftpflicht.
Sie zahlt auch für Brandschäden,
die im Falle eines Falles zum Beispiel
Nachbarn entstehen. Wann welche Versicherung
zahlt, ist übrigens nicht immer
einfach zu beantworten – oft sind die
Grenzen fließend.
Klar ist allerdings: Bei vorsätzlich herbeigeführten
Brand- oder Wasserschäden
zahlt normalerweise niemand. Dazu zählt
auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht
oder das Ignorieren des gesunden Menschenverstands.
Man sollte allerdings
niemals nie sagen: Selbst für so einen Fall
kann man sich versichern.
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Weihnachtsbäume
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