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72 | news Dezember 2020
Eine dritte Versicherung, die Schäden übernimmt, ist die Haftpflicht des Gebäudebesitzers
oder Mieters: Greift das Feuer zum Beispiel auf das Nachbarhaus
über, kommt sie für den Schaden auf.
Was ist ein Wasserschaden?
Die übergelaufene Wanne oder das Waschbecken auf jeden Fall schon mal
nicht. Der Wasserrohrbruch in der Wand aber schon. Wer die Wohnung unter
Wasser gesetzt hat, weil er vergessen hat, dass Wasser abzudrehen, muss in
der Regel selber für den Schaden aufkommen. Ein Wasserrohrbruch oder ein
defektes Ventil ist meist ein Fall für die Versicherung.
Wenn es tropft
Das Leck unter der Badewanne, die defekte Leitung in der Wand – viele
Wasserschäden entstehen im Verborgenen. Entdeckt werden sie meist erst,
wenn der Schaden bereits groß ist: Es
tropft durch die Decke oder ein unübersehbarer
Wasserfleck ziert die Wand. Auch
hier ist die Gebäudeversicherung der erste
Ansprechpartner. Sie ist auch zuständig,
wenn festverbaute Gegenstände wie Toiletten,
Wannen oder Heizungsanlagen zu
Schaden kommen. Ausgenommen sind allerdings
Rohbauten und Häuser, die gerade
renoviert werden oder leer stehen.
Gerade bei Rohrbrüchen in der Wand steigen
die Kosten schnell in empfindliche Höhen:
In der Regel muss die Wand aufgestemmt
werden, um an die Leckstelle zu kommen. Je
nachdem wie die aufgebaut ist, steigen die
Kosten schnell in ungeahnte Höhen. Müssen
Fliesen oder sanitäre Anlagen weichen? Ist
die Wand vertäfelt? Eine Gebäudeversicherung
übernimmt in der Regel auch die Folgeschäden
durch notwendige Renovierungen
und Reparaturen. Mieter haben an dieser
Stelle übrigens wieder Glück: Für die In-
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