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72 | news November 2020
Was passiert danach?
Jetzt muss das Auto weg: Ist die Polizei vor Ort, regelt sie den Abtransport.
Für die Kosten kommt die Versicherung des Unfallverursachers
auf – allerdings nur bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. Wer Mitglied
in einem Automobilclub ist, kann hier zusätzliche Leistungen anfragen,
wie zum Beispiel den Transport zur eigenen Werkstatt. Meist
fegen die Fahrer der Abschleppwagen auch den Schrott auf der Straße
zusammen – streng genommen ist das aber die Aufgabe des Autobesitzers.
Nur bei schweren Unfällen erledigt das die Feuerwehr.
Wie geht es dann weiter?
Den Schaden übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
Bist Du das selber, check Deine Police: Hast Du nur eine
Teilkasko oder Haftpflicht, kann es sein, dass Du auf einem großen
Teil Deines Schadens sitzen bleibst. Glück hat dann, wer eine Vollkasko
hat: Die übernimmt bis auf die Selbstbeteiligung den Schaden am
eigenen Auto. In jedem Fall müssen beide Versicherungen über den
Unfall informiert werden.
Wie wird mein Auto wieder instand gesetzt?
Liegt der Schaden über 1000 Euro und muss die gegnerische Versicherung
bezahlen, ist es Zeit für ein Gutachten. Den Gutachter darfst Du
selbst bestimmen, es muss natürlich ein vereidigter Sachverständiger
sein. Das Gutachten geht dann an die Versicherung. Liegt dann die
Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor, kann es losgehen.
Sieht doch gut aus, mit Beule
Wenn Dir Beulen oder Kratzer nichts ausmachen, kannst Du auch auf
eine Reparatur verzichten oder sie selber durchführen. Dann kannst
Du „fiktiv“ abrechnen. Die Kosten für die Reparatur werden Dir dann
netto von der Versicherung ausbezahlt. Bei einem Totalschaden wird
die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert erstattet.
Und sonst noch?
Ist Dein Auto in der Werkstatt, steht Dir für die Übergangszeit ein Mietwagen
zu – allerdings nur, wenn Du ihn wirklich brauchst. Um Ärger
zu vermeiden, sollte der eine Klasse unter dem Unfallwagen liegen.
Außerdem stehen Dir die Kosten für Deinen Anwalt, Abschleppwagen,
Gutachter, Entsorgung bei einem Totalschaden sowie Pauschalen für
Telefon oder Porto zu.
Und wenn die Versicherung nicht zahlt?
Nimm Dir einen Anwalt. Auch die Kosten dafür muss die Versicherung
des Unfallverursachers übernehmen.
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