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news November 2020 | 71
Wenn es kracht …
Unfälle können passieren.
Beherzt Ihr ein paar Tipps,
lässt sich der entstandene
Sachschaden
schnell abwickeln.
Von Jan Henning Rogge
Eine kleine Unachtsamkeit, und es ist passiert: Die Bremsen quietschen
und trotzdem kracht´s. Statistisch gesehen geschieht in
Deutschland alle zwölf Sekunden ein Unfall. Zum Glück überwiegen
Blechschäden – doch auch die können eine Menge Ärger bedeuten.
Was also ist im Fall des Falles zu tun?
Die ersten Schritte
Gelernt ist gelernt – aber dummerweise ist die Fahrschule schon ein
Weilchen her. Doch die Unfallstelle muss abgesichert werden – und
zwar so: Warnblinker einschalten und das Warndreieck in rund 50
Meter Entfernung aufstellen – auf Autobahnen 100 Meter. Ausnahme:
Muss erste Hilfe geleistet werden, geht das vor. Eine Warnweste anzuziehen
ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Dann macht es Sinn,
Beweise zu sammeln: Fotos der Unfallstelle und der Schäden an den
Autos können später helfen, die Schuldfrage zu klären. Gibt es Zeugen,
bitte sie um ihre Personalien. Dann solltest Du mit Deinem Unfallgegner
gemeinsam den Unfallbericht ausfüllen, den Du im Handschuhfach
liegen haben solltest. Wenn nicht, weißt Du ja, was Du nach dem
Lesen dieses Artikels zu tun hast. Auf dem Bogen werden alle Informationen
zu den beteiligten Personen und dem Unfallhergang erfasst.
Sollte ich die Polizei rufen?
Nicht immer läuft es entspannt mit dem Unfallgegner ab – dann ist
auf jeden Fall der Moment gekommen, die Beamten zu rufen. Auch bei
größeren Schäden solltest Du nicht zögern, die 110 zu wählen. Gibt es
Verletzte, sollte immer die Polizei gerufen werden, ebenso, wenn Miet-
oder Firmenwagen am Unfall beteiligt sind.
Fotos: Clark van der Beken on Unsplash / Nomad_Soul – stock.adobe.com
(Eintragungen, Gasanlagen, H-Kennzeichen)
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