In vielen Bereichen sind die Arbeitszeiten
und Löhne zwischen
Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen
geregelt. So gilt meist eine
35-Stunden-Woche. Doch wie tatsächlich
gearbeitet wird, legt der
entleihende Betrieb fest. Gilt dort
eine 40-Stunden-Woche, muss der
Leiharbeiter auch 40 Stunden arbeiten
- bekommt für die betreffende
Woche aber nur 35 Arbeitsstunden
ausbezahlt. Alle Stunden, die
über die wöchentliche Arbeitszeit
von 35 Stunden hinaus gearbeitet
werden, fließen als Guthaben auf
ein sein Arbeitszeitkonto. Überstunden,
die über die angenommenen
40 Arbeitsstunden pro Woche
hinausgehen dem Konto gutgeschrieben.
Auch Feiertage werden
mit den Stunden angesetzt, die
der Verleiher im Durchschnitt laut
Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches
gilt für die Lohnfortzahlung bei
Urlaub und Krankheit.
Arbeitet der Leiharbeiter nicht,
weil sein Vermittler zum Beispiel
keine neue Beschäftigung für ihn
gefunden hat, werden zunächst
Überstunden vom Arbeitszeitkonto
aufgebraucht. Ist das Konto leer,
bekommt der Zeitarbeiter weiterhin
sein Gehalt – auch ohne Arbeit.
Apropos Gehalt: Die Entlohnung
richtet sich nach den Gehältern der
Bereiche und Positionen, für die der
Zeitarbeiter eingesetzt werden soll,
da Zeitarbeitsunternehmen tariflich
gebunden sind. Eine Eingruppierung
bei der Einstellung setzt
voraus, dass der Leiharbeitnehmer
auch tatsächlich die Qualifikation
hat. Eine spätere „Herunterstufung“
ist nur möglich, wenn sich
nachträglich herausstellt, dass der
Leiharbeitnehmer nachweislich
nicht die der Qualifikation entsprechende
Leistung zu erbringen in der
Lage ist. Trotzdem verdienen Leiarbeiter
laut Statistik der Arbeitsagentur
deutlich weniger als direkt
bei den entleihenden Unternehmen
Angestellte.
Fakten:
Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer
ist männlich und jünger. Personen
ohne Berufsabschluss sind anteilig
deutlich häufiger vertreten als bei
den Beschäftigten insgesamt. Auch
der Ausländeranteil ist in der Zeitarbeit
höher.
Drei Viertel der Arbeitslosen, die
aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung
in der Zeitarbeit aufgenommen
haben, sind sowohl nach sechs
als auch nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig
beschäftigt,
teilweise auch in anderen Branchen.
Mehr als die Hälfte davon waren
an allen drei Stichtagen in der
Zeitarbeit zu finden, mehrheitlich
sogar durchgängig.
Im Dezember 2018 gab es in
Deutschland 50.600 Verleihbetriebe.
Im Vergleich zum Vorjahr ist ihre
Anzahl um 800 gesunken.
96 | news November 2019 | Business