82 | news November 2019 | Auto
Kann sich einer der Beteiligten nicht
ausweisen oder ist ein Fahrzeug im
Ausland zugelassen oder ein Miet-
oder Firmenwagen, gilt ebenfalls:
besser die Polizei rufen.
Beweise sammeln
Kommt die Polizei nicht, ist es sinnvoll
Fotos von der Unfallstelle und
von den Schäden an den Fahrzeugen
zu machen. Fotos für eine Übersicht
am besten aus einem erhöhten Winkel
aufnehmen. Auch entstandene
Bremsspuren müssen dokumentiert
werden. Später sollte eine Unfallskizze
für die Versicherung erstellt
werden. Ist alles geregelt, nicht
vergessen, die Unfallstelle zu säubern.
Bei kleineren Unfällen sind
dafür die Beteiligten selbst verantwortlich.
Und bevor es wieder nach
Hause geht, unbedingt sicherstellen,
dass das Fahrzeug überhaupt noch
verkehrstauglich ist.
Versicherungsfragen
Der Unfallverursacher muss sich
schnellstmöglich mit seiner oder
ihrer Versicherung in Verbindung
setzen. Die erklärt, was sie von ihrem
Versicherten benötigt und wie
es weitergeht, schließlich bringt sie
jede Menge Routine und Fachwissen
in dieser Situation mit. Auch wer
nur eine Teilschuld trägt, sollte die
eigene Kfz-Versicherung benachrichtigen.
Die Versicherungen treten
dann untereinander in Kontakt und
klären, wer welchen Schaden übernimmt.
Ist man sich nicht einig, wer
die Schuld trägt, ebenfalls immer
die eigene Versicherung verständigen.
Generell gilt: bei Unsicherheiten
(auch wenn die Schuld eindeutig
beim Unfallgegner liegt), lieber den
Versicherungsfachmann fragen. Der
rät gegebenenfalls zu einem Gutachten
oder weiß, wie es für den
Geschädigten weitergehen wird.
Die Sache mit dem Schmerzensgeld
Nicht zwingend nur bei Autounfällen:
Wer bei einem Unfall durch eine
andere Person verletzt wird, hat das
Recht auf Schmerzensgeld. Die Höhe
ist abhängig von der Schwere der
Verletzung, der Behandlungsdauer
und wie viel Zeit gegebenenfalls
Krankenhaus und Heilungsverlauf
benötigen. Auch die Ausgaben
für Reha- und Behandlungsmaßnahmen,
Rentenzahlungen, Verdienstausfall
und Pflegekosten können
erstattet werden.
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