Das Jahr 2023 bringt viele Neuerungen rund um die Themen Steuern und Geld. Unterm Strich bleibt für fast alle am Ende des Jahres etwas mehr übrig. Wir haben einige der wichtigsten Änderungen zusammengetragen.

Grundfreibetrag steigt

Von 10.347 Euro auf 10.908 Euro steigt der steuerfreie Grundfreibetrag, also der Betrag, den Arbeitnehmer verdienen dürfen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Für Paare gilt der doppelte Betrag. Auf alle Einkommen, die über diesem Betrag liegen, müssen Arbeitnehmer Einkommensteuern bezahlen.

Höherer Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag betrifft nur diejenigen, die Zinseinnahmen oder Dividenden erwirtschaften – also diejenigen, die Geld angelegt haben oder Aktien besitzen. Früher wurde der Pauschbetrag auch Sparerfreibetrag genannt. Dank des Sparerpauschbetrages bleiben solche Kapitaleinkünfte bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. 2023 steigt der Freibetrag nun von 801 auf 1000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1602 auf 2000 Euro .

Mehr Kindergeld

Ab 2023 steigt das Kindergeld. Für die ersten drei Kinder gibt es künftig jeweils 250 Euro monatlich – zuvor waren es 219 Euro für die ersten beiden Kinder und 225 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro.

Höherer Kinderfreibetrag

Nicht nur der Grundfreibetrag steigt, auch der Kinderfreibetrag steigt. Statt bislang 8548 Euro sind nun pro Kind 8688 Euro pro Jahr steuerfrei.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Leider wird nicht alles günstiger. Teurer wird zum Beispiel die Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent . Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Krankenkasse.

Wer von der gesetzlichen Krankenkasse in die private wechseln möchte, muss künftig mehr verdienen. Künftig ist der Wechsel ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Im Jahr 2022 lag diese Schwelle bei 64.350 Euro.

Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Ab 2023 sollen alle Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen dürfen. Für Altersrentner und Frührentner fallen die Hinzuverdienstgrenzen komplett weg. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, hat künftig eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro brutto jährlich, monatlich also 1485,31 Euro. Damit wurde diese Grenze deutlich erhöht, bisher lag sie bei 6300 Euro brutto jährlich. Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro brutto jährlich.

Höhere Förderbeträge für die Betriebliche Vorsorge

Von 564 auf 584 Euro erhöht sich der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Der sozialversicherungsfreie Beitrag steigt von 282 auf 292 Euro monatlich. Pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen profitieren davon allerdings nicht. Der höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag gilt aber auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung.

Rentner sparen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung

Wer eine betriebliche Altersvorsorge bezieht, muss für diese Einkünfte auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen – privat Krankenversicherte betrifft das nicht. Seit 2020 gibt es aber einen Freibetrag, bis zu dessen Grenze die Krankenkassenbeiträge entfallen. Dieser erhöht sich im kommenden Jahr von monatlich 164,50 auf 169,75 Euro. Pflichtversicherte Rentner müssen Beiträge nur auf Leistungen bezahlen, die diesen Freibetrag überschreiten. Ein paar Euro spart das immerhin.

Das gilt auch für die Pflegeversicherung. Hier steigt der Freibetrag auch auf 169,75 Euro monatlich. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig.

Basis-Rente künftig voll absetzbar

Basis-Rentenbeiträge, oft auch als „Rürup-Rente“ bekannt, können als Sonderausgaben mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt im neuen Jahr auf 26.528 Euro, für Verheiratete auf 53.056 Euro. Künftig sollen davon 100 Prozent absetzbar sein, 2022 waren es noch 94 Prozent.